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Fenstersanieren
Wissen Sie schon, dass Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten an der selbst genutzten Wohnung seit kurzem steuerlich absetzbar sind? Dies geht aus einem entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor.
Bisher galten entsprechende Arbeiten als "Kosten der privaten Lebensführung". Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) geregelt, dass 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen absetzbar sind, maximal jedoch 600 Euro. Es muss sich allerdings um so genannten Erhaltungsaufwand handeln, der vom Herstellungsaufwand abzugrenzen ist
Gz. IV A 5 - S2296 b - 13/03).
Steuerlich absetzbar sind demnach beispielsweise:
- Das Streichen bzw. lackieren von Fenstern und Türen (von innen und außen).
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen.
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
Zum Herstellungsaufwand gehören wiederum die erstmalige Errichtung einer Gartenanlage, der Einbau einer Sonnenmarkise, das Setzen eines Zaunes oder das Ersetzen eines Kamins durch einen Kachelofen.
Der Auftraggeber muss dem Finanzamt die Rechnung einschließlich Überweisungsbeleg vorlegen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen. Eine Quittung allein reicht nicht.
Das BMF-Schreiben finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de .
19.11.2008
Heizkostenschock
Wer effektiv Heizkosten sparen will, sollte dabei mit der Renovierung seiner alten Fenster beginnen. Etwa 25 Quadratmeter nehmen die Fenster in der Fassade eines durchschnittlichen Einfamilienhauses ein. Setzt man dort Energiesparfenster ein statt der konventionellen Isoliergläser, dann sieht die nächste Heizkostenabrechnung schon ganz anders aus.
Energiesparfenster sind Warmglas- oder Superwarmglasfenster, die aus zwei oder drei Schichten bestehen. Mit ihren ausgezeichneten Wärmedämm-Eigenschaften sorgen sie für einen Wärmeschutz, der die Möglichkeiten herkömmlicher Isolierfenster um mehr als das Doppelte übertrifft. Wer noch einfach verglaste Fenster besitzt, kann mit einem entsprechenden Fenstertausch sogar einen fünffach verstärkten Wärmeschutz bewirken.
Auf diese Weise lassen sich beim Tausch der alten Isolierglasfenster gegen Energiesparfenster innerhalb einer Heizperiode bis zu 500 Liter Heizöl einsparen.
Je niedriger der Uw-Wert eines Fensters liegt, desto weniger Wärme kann durch die Fenster nach draußen entweichen. Dabei bezeichnet der Uw-Wert die Gesamt-Dämmleistung eines Fensters, die bei modernen Warmglasfenstern bereits fast die Dämmwerte einer gut gedämmten Hauswand erreicht.
Energiesparglas erfüllt seine Wärmedämm-Aufgabe deshalb so besonders gut, weil sich zwischen den Glasscheiben das Edelgas Argon befindet. Es isoliert weit besser als Luft, wobei seine Wirkung dadurch verstärkt wird, dass die Randstege aus Aluminium mit Trockenmitteln verfüllt sind und auf diese Weise keine Dichtungsprobleme auftreten können. In Neubauten ist Warmglas inzwischen als Norm vorgeschrieben.
Nutzt man Superwarmglas, wie das in Niedrigenergie- und Passivhäusern bereits standardmäßig der Fall ist, dann sind es nicht zwei, sondern drei Glasschichten, die für die Wärmedämmung sorgen. Zwei der Glasschichten sind mit einer durchsichtigen und die Wärme reflektierenden Silberschicht bedampft. Da die Oberfläche der innen liegenden Scheibe kaum abkühlt, entsteht auch keine störende Zugluft.
Der Einsatz von Energiesparglas reduziert nicht nur die Heizkosten, sondern kommt durch den dadurch verminderten CO2-Ausstoß auch der Umwelt zu Gute. Deshalb fördert der Staat den Austausch, indem er es erlaubt, dass ein Teil der Kosten für die Handwerksarbeit von der Steuer abgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird die Fenstermodernisierung über Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützt, so dass alles in allem durchschnittlich etwa 600 Euro bei einer Modernisierungsmaßnahme gespart werden können.
Auch die Dämmung der Gebäudehülle und die Umrüstung oder der Neukauf einer modernen, energiesparenden Heizung werden vom Staat gefördert. Eine Kombination aller Maßnahmen kann pro Jahr eine Heizkostenersparnis von zurzeit bis zu 2.400 Euro bewirken.
Übrigens muss man bei einem Austausch alter Fenster gegen Energiesparfenster nicht unbedingt zusätzlich die Rahmen erneuern. Oft ist es möglich, das alte Glas einfach aus dem Rahmen zu schneiden und das Warmglas einzusetzen. Allerdings sollte geprüft werden, ob der alte Rahmen auch wirklich dicht ist. Luftzug kann an defekten Dichtungen entstehen, an undichten Fugen oder auch an fehlerhaften Scharnieren und Beschlägen. In diesem Fall schaffen kleine Reparaturen Abhilfe.
Oft sollen Fenster in Gebäuden ausgetauscht werden, die unter Denkmalschutz stehen. Für solche Fälle gibt es spezielle Energiespar-Renovierungsfenster, die nach genauen Maßvorgaben angefertigt und auf den vorhandenen Rahmen aufgesetzt werden, ohne dass dabei aufwändige Bauarbeiten nötig wären.
17.06.2008
Energiepass
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis
Nach der Energieeinsparverordnung muss künftig der Energiebedarf von Gebäuden in einem Energieausweis dokumentiert werden. Mit seiner Hilfe sollen Besitzer, Käufer und Mieter die Energieffizienz der jeweiligen Immobilie problemlos beurteilen und vergleichen können. Für die Energiepässe sind eine Reihe von Übergangsvorschriften vorgesehen.
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Leasing von Wohngebäuden vorgeschrieben. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ist er ab dem 1. Januar 2008 erforderlich, für jüngere Häuser ab dem 1. Juli 2008. Gebäude, die keine Wohngebäude sind, benötigen ab 1. Januar 2009 einen Energiepass.
Beim Energieausweis kann man grundsätzlich zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis wählen. Keine Wahlmöglichkeit gibt es allerdings bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten,
• die vor dem 11. August 1977 – dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung – errichtet wurden,
• die nicht mindestens die Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen und
• die nicht durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden.
Hier ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Um unnötige Kosten beim Ausstellen der Ausweise zu vermeiden, muss keine Begehung des Gebäudes durch einen Experten vorgenommen werden. Es reicht aus, wenn der der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellt. Die Energieausweise sollen auch als unbürokratischer Nachweis umfassender Sanierungsmaßnahmen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung gelten.
17.06.2008
Energiesparrechner
Mit dem HOCO-Energiesparrechner ermitteln Sie in Sekundenschnelle, welche Heizkosten Sie durch den Austausch Ihrer alten Fenster mit neuen HOCO-Fenstersystemen pro Jahr einsparen können.

Unser kleines Programm ist lauffähig unter Microsoft Excel
und Open Office.