ROLLADEN GLUFKE GmbH

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News

24.06.2009
Fenstersanieren


Wissen Sie schon, dass Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten an der selbst genutzten Wohnung seit kurzem steuerlich absetzbar sind? Dies geht aus einem entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor.

Bisher galten entsprechende Arbeiten als "Kosten der privaten Lebensführung". Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) geregelt, dass 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen absetzbar sind, maximal jedoch 600 Euro. Es muss sich allerdings um so genannten Erhaltungsaufwand handeln, der vom Herstellungsaufwand abzugrenzen ist

Gz. IV A 5 - S2296 b - 13/03).


Steuerlich absetzbar sind demnach beispielsweise:


  • Das Streichen bzw. lackieren von Fenstern und Türen (von innen und außen).

  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden

Zum Herstellungsaufwand gehören wiederum die erstmalige Errichtung einer Gartenanlage, der Einbau einer Sonnenmarkise, das Setzen eines Zaunes oder das Ersetzen eines Kamins durch einen Kachelofen.

Der Auftraggeber muss dem Finanzamt die Rechnung einschließlich Überweisungsbeleg vorlegen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen. Eine Quittung allein reicht nicht.

Das BMF-Schreiben finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de .


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